Für die kurzfristige Lösung

Nicht in jedem Fall muss gleich eine endgültige Regelung getroffen werden. In Überbrückungs- und Übergangszeiten gibt es auch die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten professionellen Altenpflege. Eine Variante ist die Kurzzeitpflege.

Im Falle einer Kurzzeitpflege wohnt der Gast direkt bei uns im Seniorenheim. Das heißt, dass er für begrenzte Zeit hier aufgenommen wird.

Pro Jahr sind jetzt bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) möglich. Dafür gibt es künftig bis zu 1.774 Euro jährlich. Zusätzlich kann der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro in Anspruch genommen werden, sofern dieser noch nicht verbraucht ist.

Damit stehen insgesamt max. 3.386 Euro zur Verfügung. (Stand Jan. 2022)

AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA SITUATION UND DEN DAMIT VERBUNDENEN REGELUNGEN, IST ES UNS LEIDER MOMENTAN NICHT MÖGLICH, KURZZEITPFLEGEPLÄTZE ANZUBIETEN.

Wir wissen, dass dieses Angebot sehr wertvoll für Angehörige ist und hoffen, dies bald wieder ermöglich zu können.  Gerne können wir Ihnen aktuelle  Informationen zur Betreuung in der Tagespflege geben und einen Probetag mit Ihnen vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie hierzu in der dritten Spalte TAGESPFLEGE.  

Es kann verschiedenste Ursachen geben, die zur Notwendigkeit einer solchen Zwischenlösung führen.

Vielleicht hat sich Ihre Krankheit verschlimmert und Sie brauchen für kurze Zeit zusätzlich professionelle Pflege. Oder Ihre Pflegeperson ist nun selber krank geworden. Vielleicht aber ist Ihre helfende Hand zwischendurch nicht für Sie verfügbar, weil sie in Kur oder Urlaub ist.

Was auch immer der Anlass sein mag, kurzfristig eine Altenpflege und -betreuung in Anspruch zu nehmen: mit dem Seniorenheim Saaleufer sind Sie auf jeden Fall gut beraten.

AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA SITUATION UND DEN DAMIT VERBUNDENEN REGELUNGEN, IST ES UNS LEIDER MOMENTAN NICHT MÖGLICH, KURZZEITPFLEGEPLÄTZE ANZUBIETEN.

Für eine solche Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse einen festen Betrag. Die Höhe dieses Geldbetrages hängt von Ihrer Einstufung ab, also von ihrem Pflegegrad.

Davon sollte die eigentliche Pflege vollständig abgedeckt werden.

Kost und Logis müssen jedoch vom Bewohner selbst bezahlt werden. Falls das Ihr Budget übersteigt, können Sie sich an das Sozialamt wenden und eine Kostenerstattung beantragen. Allerdings kann es auch sein, dass diese nur teilweise gewährt wird.

Keine Sorge: Dazu können Sie sich bei uns eingehend beraten lassen.

Natürlich sorgen wir ganz besonders dafür, dass Sie bestens betreut und gepflegt werden. Gut ausgebildete Pflegekräfte werden Sie medizinisch behandeln.

Neben Grund- und Behandlungspflege gibt es jedoch noch ein breites Spektrum hochwertiger Angebote. Schließlich sollen Sie sich auch wohl und geborgen bei uns fühlen.

Sie haben auch die Möglichkeit, andere Menschen kennenzulernen und verschiedene Aktivitäten mit ihnen gemeinsam zu unternehmen. Langweilig sollte es Ihnen bei uns jedenfalls nicht werden.

Gute und hochwertige Pflege erhalten Sie bei uns selbstverständlich. Das betrifft sowohl die Grundpflege als auch die eigentliche Behandlung.
Welche die einzelnen Maßnahmen sind, hängt natürlich davon ab, wie fit Sie noch sind, worunter Sie leiden und was der Arzt verordnet hat. Hier folgt ein kurzer Überblick.

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften durchgeführt werden. Darunter fallen 
Verbandswechsel,
Wundversorgung, Dekubitusbehandlung,
Temperatur-, Blutdruck- und Blutzuckermessungen und die 
Medikamentenausgabe.

In der Grundpflege wird die zu pflegende Person von uns je nach Pflegegrad bei der Körperpflege unterstützt.  Dazu gehört weiterhin die Unterstützung der Mobilität, die
Unterbringung und Verpflegung,
Hilfe beim An- und Ausziehen, verschiedene Prophylaxen und die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Darüber hinaus wird in unserem Pflegeheim auch das Miteinander gepflegt. Gruppenaktivitäten machen das Leben spannender und beugen einer Vereinsamung vor.

Hausintern werden verschiedene Tätigkeiten angeboten wie Gymnastik, Gesundheitsschulungen, Tätigkeiten aus dem täglichen Leben oder auch gemeinsame Spaziergänge. 

Sozialdienstmitarbeiter stehen zur Verfügung, falls jemand ihre Hilfe braucht.

Außerdem legen wir höchsten Wert auf das Selbstbestimmungsrecht unserer Gäste. Soweit es geht, gestalten sie ihren Alltag selbst. Dass so etwas möglich ist, dafür sorgen betreute Wohngruppen, in denen die Patienten wohnen.

Zwischen all dem wird selbstverständlich auch die pflegerische Betreuung keineswegs vernachlässigt. Immerhin sind wir ein Pflegeheim; das gilt auch für die Tagesgäste.

Die Zeiten für die Behandlungspflege werden täglich eingehalten, egal ob gerade ein Besuch  stattfindet, gekocht oder gedöst wird.

Zuverlässig wird der Gast medizinisch betreut, erhält seine wichtigen Messungen und seine Medikamente.

Über seine Befindlichkeit wird während der Tagespflege auch regelmäßig gesprochen und mit dokumentiert, so dass unseren Pflegekräften kein wichtiges Signal entgeht.

Erfahren Sie mehr über die Kurzzeitpflege

Pflege bei Ihnen
zu Hause

Falls es in Ihrem Fall möglich ist, Sie zu Hause zu versorgen, käme eventuell auch eine Verhinderungspflege in Frage.

Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie die letzten 6 Monate lang von einer privaten Pflegeperson im eigenen Zuhause versorgt wurden. Will oder muss sich diese Person eine Auszeit nehmen, so geht das für maximal 4 Wochen – sprich 28 Tage lang.

Sie können zu Hause wohnen bleiben und wir kommen in jenem Fall direkt zu Ihnen in Ihre vier Wände. 

Welches
Pflegemodell?

In beiden Fällen brauchen Sie irgend einen Pflegegrad. Seit 2015 reicht jedoch auch der Pflegegrad 0 (also keine), falls Sie eine Demenzerkrankung haben.

Im Falle einer Verhinderungspflege muss die Vorauspflege erfüllt sein, also die 6 Monate, die Sie im Vorfeld daheim gepflegt wurden. Falls Sie zu den Patienten gehören, die beide Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie in einem Jahr auch beide Möglichkeiten nutzen.

Somit sind sogar 8 Wochen möglich: 4 zu Hause und noch einmal 4 hier bei uns im Seniorenheim.

Kommen Sie in die Beratung

Sie haben bei uns die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen. Kommen Sie zusammen mit Ihrer Pflegeperson zu einem Gespräch vorbei.

Wir setzen uns gemütlich zusammen und reden über alles. Dabei können wir ganz speziell Ihre Voraussetzungen klären. Wenn Sie sich entschieden haben, leiten wir alles in die Wege, damit Sie zum geplanten Zeitpunkt auch bestens versorgt sind.

Falls Sie Anträge stellen müssen, helfen wir Ihnen selbstverständlich. Wir füllen alles Wichtige aus und erklären Ihnen genau, worum es jeweils geht.