Wollen Sie bei
uns einziehen?

Falls Sie ein Seniorenheim für Ihren Lebensabend suchen, ist unser Haus auf jeden Fall eine gute Wahl. Wir sind hier in Bad Bocklet am Saaleufer für sie da. Für unsere Mitarbeiter steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt.

Wir wollen, dass es Ihnen gut geht und Sie sich wohlfühlen. Um dieses Ziel auch zu erreichen, haben wir uns zum Thema Altenpflege jede Menge überlegt.

Jedenfalls wird Ihnen hier nicht langweilig; das können wir garantieren. Die hochwertige medizinische Pflege versteht sich dabei von selbst.

Bei uns genießen Sie ein Einzelzimmer mit Blick ins Grüne. Natürlich wollen wir, dass Sie sich wohl fühlen und so ist es Ihnen möglich, einzelne Dinge mitzubringen und sich Ihr Zimmer wie zu Hause gemütlich und vertraut einzurichten. 

Für Ihre Anliegen und Bedürfnisse steht Ihnen unser Pflegepersonal rund um die Uhr zur Verfügung. 

Unsere lebendige Mitte lädt Sie ein, ein Teil der Gemeinschaft zu werden, Sie finden dort immer jemanden, mit dem Sie reden können. 

Viele gemeinsame Aktivitäten bieten Ihnen genügend Chancen für Abwechslung und zum Knüpfen mitmenschlicher Kontakte.

Wenn es passende Anlässe gibt, werden bei uns auch Feste gefeiert. Laute Musik und Leben im Haus hält jung und fit!

Und doch bietet Ihr Zimmer Ihnen jederzeit die Möglichkeit, sich zurück zu ziehen – ob mit Besuch oder alleine. 

Das Seniorenheim Saaleufer ist kein typisches Pflegeheim. Ihr Leben spielt sich hier nicht im Zimmer ab.

Bei uns gibt es drei Wohngemeinschaften, in denen die Bewohner jeweils zu zwölft zusammenleben. Eine solche Wohngruppe kann man durchaus mit einer Familie vergleichen.

Sie nehmen miteinander die Mahlzeiten ein, spielen, plaudern und tun viele Dinge in der lebendigen Mitte gemeinsam. So entstehen gute Freundschaften innerhalb der Wohngruppe und auch mit Personen aus den anderen Wohngruppen. 

Jede Wohngemeinschaft wird professionell betreut. Sie erhalten Hilfestellung dann, wenn Sie welche brauchen. Unsere Wohngruppen sind farblich unterschiedlich  den Elementen Wasser, Erde und Luft zugeordnet. So findet jeder Bewohner nach einem Spaziergang im Garten oder Haus in seine Wohngruppe zurück.

Fünf Pflegegrade ersetzen seit 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen. Sie ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen.

Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.

Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.

Tägliche Grundpflege:

27 – 60 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

bis zu 1-mal pro Tag

Nächtliche Hilfen:

Nein

Präsenz tagsüber:

Nein

Dies sind die Grundvoraussetzungen, die bei der zu pflegenden Person vorhanden sein müssen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt ist es kaum möglich in den Pflegegrad eingegliedert zu werden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt werden wird von einem unabhängigen Prüfer der Krankenkassen festgestellt.

So benötigt man im Pflegegrad 2 nur 30 bis 127 Minuten Grundpflege. Man sieht also, dass es nach der neuen Regelung eine größere Zeitspanne für den Bedarf an Grundpflege gibt. Wer zukünftig den Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz besitzt muss sogar nur 8 – 58 Minuten Hilfebedarf aufweisen. Diese Personen müssen jedoch noch 2 – 12-mal täglich Hilfe durch Psychosoziale Unterstützung bekommen.

Pflegegrad 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

30 – 127 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

bis zu 1-mal pro Tag

Nächtliche Hilfen:

0 – 1 mal

Präsenz tagsüber:

Nein

Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

8 – 58 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

2 bis 12 mal pro Tag

Nächtliche Hilfen:

Nein

Präsenz tagsüber:

weniger als 6 Std.

Dies sind die Grundvoraussetzungen, die bei der zu pflegenden Person vorhanden sein müssen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt ist es kaum möglich in den Pflegegrad eingegliedert zu werden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt werden wird von einem unabhängigen Prüfer Ihrer Krankenkasse festgestellt.

Grundvoraussetzungen für den Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

131 – 278 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

2 bis 6 mal täglich

Nächtliche Hilfen:

0 – 2 mal

Präsenz tagsüber:

weniger als 6 Stunden

Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

8 – 74 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

6 mal täglich bis ständig

Nächtliche Hilfen:

0 – 2 mal

Präsenz tagsüber:

6 – 12 Stunden

Dies sind die Grundvoraussetzungen, die bei der zu pflegenden Person vorhanden sein müssen. Ist dies nicht der Fall kann die betroffene Person nicht in diesen Pflegegrad eingegliedert werden. Die pflegebedürftige Person wird dann in einen höheren oder niedrigeren Pflegegrad eingegliedert. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden wird von einem unabhängigen Prüfer Ihrer Krankenkasse festgestellt. Aktuell übernimmt dies der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

In den meisten Fällen werden gerade die Personen mit psychischen Erkrankungen von der neuen Pflegereform profitieren. Diese Personen können nach dem neuen System einfacher in hohe Pflegegradegelangen, da der benötigte Bedarf an täglicher Grundpflege eine sehr große Zeitspanne einnimmt. Momentan ist es in den meisten Fällen unmöglich eine höhere Pflegestufe zu bekommen, da die Personen mit psychischen Krankheiten sich körperlich noch selber helfen können und somit nicht auf die geforderten Zeiten der täglichen Grundpflege kommen.

Grundvoraussetzungen für den Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

184 – 300 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

2 bis 6 mal täglich

Nächtliche Hilfen:

2 – 3 mal

Präsenz tagsüber:

6 – 12 Stunden

Pflegegrad 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

128 – 250 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

7 mal täglich bis ständig

Nächtliche Hilfen:

1 – 6 mal

Präsenz tagsüber:

Rund um die Uhr

Ausnahme: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen (das sind die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3), die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, erhalten den Pflegegrad 5 zuerkannt, auch wenn sie im Rahmen der Begutachtung die an sich notwendige Mindestzahl von 90 Punkten nicht erreicht haben.

Erfahren Sie mehr über die Vollstationäre Pflege

Wann gibt es vollstationäre Pflege

Nicht jeder, der das gerne möchte, darf auf Kosten der Pflegekasse auch vollstationär gepflegt werden.

Nur wenn es nicht machbar ist, Sie zu Hause zu versorgen, und wenn auch eine Tagespflege in Ihrem Fall nicht in Betracht kommt, wird diese Form der Pflege gewährt.

Ob die Notwendigkeit einer vollstationären Pflege auch besteht, das kann die Kasse prüfen lassen, und zwar beim MD (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Im Falle des höchsten Pflegegrads, also Pflegegrad 5, gibt es keine Überprüfung.

Ihr Pflege- und Betreuungsbedarf

Der Beitrag, den Ihre Pflegekasse für Ihr Leben bei uns zahlt, hängt vom Pflegegrad ab, den Sie bescheinigt bekommen.

Je höher Ihr Pflegegrad, desto mehr wird für Ihre Grund- und Behandlungspflege bezahlt. Immerhin benötigen Sie dann ja auch viel mehr Betreuung. In welchen Pflegegrad Sie fallen, können nicht wir entscheiden.

Vielmehr werden Sie dafür vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) begutachtet.